In den einzelnen Ländern unterscheiden wir nach
- Strafrecht,
- Ordnungsrecht und
- Eigentumsrecht.
Beim Blick ins Strafrecht zeigt sich, dass - außer in den USA - in keinem der betrachteten Länder Nacktsein eine Straftat ist: Im Strafrecht betreffen alle Delikte, die mit Nacktheit verbunden sein können, ausschließlich sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit. In manchen Ländern wie Frankreich wird zwar ein interpretationsbedürftiger Begriff im Strafgesetz verwendet, nämlich "sexuelle Zurschaustellung", die jüngere Rechtspraxis zeigt aber, dass sich auch in Frankreich bei Richtern die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass naturistische Nacktheit überhaupt keine Zurschaustellung darstellt und folglich auch nicht strafbar ist.
Begriffe wie "Öffentliches Ärgernis" oder "Exhibitionismus", die in Deutschland gern von uninformierten Mitbürgern zitiert werden, betreffen ausschließlich sexuelle Handlungen und haben nichts mit naturistischer Nacktheit zu tun. Leider behindern diese uninformierten Mitbürger häufig mit ihren ungerechtfertigten Anrufen die Arbeit der Polizei und der Ordnungsbehörden.
Auch im Ordnungsrecht ist Nacktheit nur vereinzelt als Ordnungswidrigkeit ausgewiesen (z. B. in ein paar deutschen Ortssatzungen oder im schweizerischen Kantonsrecht (Appenzell)) - diese vereinzelten Fälle nehmen wir ernst und vermeiden jeden Verstoß gegen solche Regelungen. Dafür essen wir keinen Appenzeller Käse mehr - der schmeckt nach mangelnder Achtung vor der Natur.
Das Eigentumsrecht wiederum regelt in allen betrachteten Ländern praktisch einheitlich, dass ein Eigentümer über die Nutzung seines Eigentums frei bestimmen kann: nackt oder bekleidet oder gemischt - das ist seine Entscheidung.
Recht und Gesetz sind länderspezifisch
Traditionen, geschichtliche Ereignisse wie Fremdherrschaft oder Befreiungskämpfe, geistige und religiöse Entwicklungen und vieles mehr bilden lokal unterschiedliche Basis für die Rechtsentwicklung in einzelnen Ländern. Deshalb unterscheiden sich die gesetzlichen Situationen in verschiedenen Ländern, selbst wenn sie benachbart sind, oft erheblich. Die Betrachtung der rechtlichen Einordnung der Nacktheit muss daher länderspezifisch erfolgen.
Genereller Hinweis
Alle hier zusammengetragenen Betrachtungen zum nackten Recht sind sorgfältig und unter Ausnutzung zahlreicher Quellen (Gesetze, Kommentare, Meinungen, Urteilsbegründungen, usw.) recherchiert. Die Autoren sind jedoch keine Juristen. Die Betrachtungen können daher nicht als juristisch verbindliche Aussagen gelten (falls es die überhaupt gibt) und ersetzen keine rechtliche Beratung.
Weltweite Kurz-Info
Für eine erste Übersichts-Information über die rechtliche Situation bzw. naturistische Praxis in vielen Ländern der Erde kann die Nudismus-Übersicht bei Wikivoyage verwendet werden.