In Neuseeland gibt es kein spezifisches Gesetz, das Nacktheit in der Öffentlichkeit explizit erwähnt. Es gibt zwei Abschnitte des Summary Offenses Acts von 1981, die in Zusammenhang mit Nacktheit zur Betrachtung in Frage kommen. Der erste benennt "obszöne oder unanständige Zurschaustellung" (S27), der zweite benennt "anstößiges und ungebührliches Verhalten" (S4).
Für einfache Nacktheit wird in Kommentaren der S27 allgemein als nicht anwendbar deklariert, weil Obszönität und Unanständigkeit keine Begriffe sind, die einfache, menschliche Nacktheit beschreiben.
Bzgl. S4 wurde vom Obersten Gerichtshof ein Rechtsmittel gegen eine Verurteilung wegen ungebührlicher Verhaltensweisen zugelassen, mit der Begründung, dass die Absicht einer Zuwiderhandlung forensisch nachgewiesen werden muss. Ohne eine solche nachgewiesene Absicht liegt also keine Zuwiderhandlung vor.
Eine Verurteilung wegen ungebührlichen Verhaltens wurde jedoch vom Obersten Gerichtshof in einem Fall bestätigt, in dem die Nacktheit in einer Vorstadtstraße stattfand. Dies sei kein Ort, an dem sich der Beklagte auf den Einwand, "Nacktheit sei hier nicht ungewöhnlich" oder gar "Nacktheit werde hier bekanntermaßen öfter praktiziert" zurückziehen könne.
Es ist erwähnenswert, dass der Chefstaatsanwalt der Polizei im Amt des Kommissars dort Nacktheit akzeptiert, wo bekannt ist, dass sie des öfteren praktiziert wird oder nicht ungewöhnlich ist. Dort, so kann gefolgert werden, ist sie nicht illegal.
Andererseits hat North Shore City (Region Auckland) diese rechtliche Einschätzung nicht daran gehindert, in ihrer Ortssatzung festzulegen, dass auch ein solches Gewohnheitsrecht nackte Praxis in ihrem Geltungsbereich nicht legitimiert.
Zusammenfassung: Innerhalb von Ortschaften oder an anderen belebten, öffentlichen Orten, die üblicherweise nur bekleidet genutzt werden, ist bei Nacktheit mit einer Geldbuße zwischen 100 und 200 US-Dollar zu rechnen. Dies ist zu erwarten, wenn ein anderer eine eine wirksame Beschwerde/ Anzeige erstattet hat oder wenn man der Aufforderung durch einen Polizisten, sich zu bekleiden, keine Folge leistet.
An einem Strand hingegen, wo "jeder davon weiß", dass sich manche Menschen dort auch gern nackt aufhalten, ist einfache Nacktheit akzeptiert.
Quelle (engl.): Free Beaches New Zealand Inc.