Spanien ist ein zentralistisch regiertes Land, das aber die Gesetzgebungshoheit für zahlreiche Rechtsgebiete an die einzelnen Provinzen übertragen hat. Dies führt dazu, dass die Regelungen lokal sehr unterschiedlich ausfallen können.
In der Zeit der Franco-Diktatur haben restriktive Regelungen für eine völlige Unterdrückung naturistischer Ambitionen gesorgt. In den neuen Gesetzen im Zeichen der Demokratie wurde eine weitgehende Regelungsfreiheit bzgl. naturistischer Einstellungen und Praktiken erhalten und Naturismus als Teil der Menschenrechte verstanden.
Die spanische Naturisten-Vereinigung setzt sich vehement dafür ein, es bei dieser Freiheit zu belassen und neue, restriktive Regelungen zu vermeiden. Sie verweist darauf, dass — auch nach spanischem Strafrecht — nur sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit verboten sind und unter Strafe stehen, dass aber gegen einfache Nacktheit schon aus Respekt vor der menschlichen Natur keine rechtlichen Einwände bestehen können.
Die Website ⤷ naturismo.org des Naturistenverbands besitzt die Möglichkeit, den Inhalt u.a. in deutscher Sprache anzuzeigen und kann daher bei vielen Fragen die erste Anlaufstelle sein.
Für die klassischen Urlaubsziele gelten sehr unterschiedliche Regelungen, die aber in den letzten Jahren durch zunehmende Verbote nackter Aktivitäten geprägt sind. Eigentlich ist Nacktbaden z. B. auf Mallorca seit 2014 verboten – sogar wer sich zu leicht bekleidet in den Innenstädten der Insel zeigt, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 200 Euro. Dennoch gibt es aber auch hier noch zahlreiche Orte, an denen man ganz sorg- und hüllenlos schwimmen kann.
Andere Beispiele:
Die Stadt Las Palmas auf Gran Canaria hat begonnen, die Benutzung der Strände zu regeln und versucht, Kleidungsvorschriften durchzusetzen.
Die Gemeinde Valle Gran Rey auf La Gomera hat einen abgelegenen Strand für Naturismus freigegeben und versucht nun durchzusetzen, dass im Gegensatz dazu an allen anderen Stränden der Gemeinde Naturismus verboten ist.
Die Gemeinde Granadilla hat für den am Ortsrand gelegenen Strand Playa de la Tejita ein Nacktbadeverbot erlassen, musste dies aber nach einer Klage wieder aufheben, da dieser Strand bisher nicht als ein Ortsstrand bezeichnet werden kann — er liegt zu weit außerhalb des Ortes. Allerdings ist dort ein neuer Hotelkomplex im Bau — zukünftig könnte dort also die Deklaration eines Nacktbadeverbots legitim sein.
Derzeit ist die spanische Gesellschaft also noch dabei, ihren Weg zwischen Naturismus-Akzeptanz und ‑Einschränkung zu suchen. Für Spanien-Urlauber macht das die Situation vor Ort nicht einfacher. Man informiere sich daher über lokale Regelungen und halte sich daran, um Problemen im Urlaub aus dem Wege zu gehen. Wer mag, kann natürlich auch durch eigenes Tun mitwirken beim Wettstreit um den richtigen Weg — was u. U. verbunden sein kann mit Kosten oder mit anderen Unbequemlichkeiten.