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Auch in Österreich hat man als nackter Nacktes RechtWanderer oder Sportler in der freien Natur, wenn überhaupt, zunächst einmal Kontakt mit der Polizei. Aber auch nur dann, wenn irgend ein unwissender Mensch die Polizei angerufen hat, weil ihm nacktes Wandern oder Nacktsport nicht bekannt ist und er irgend welche unzutreffenden Phantasien entwickelt. Deshalb geben wir nachfolgend zunächst einen Überblick über bisherige

↗ Polizeikontakte

 

In Österreich wird die rechtliche Umgebung für Nacktivitäten wie Nacktwandern beschrieben durch das ↗ Polizeirecht. Es ist aufgeteilt in

  • das Sicherheitspolizei-Gesetz und
  • Landespolizei-Gesetze.

Ersteres Recht dient zur Gewährleistung der Sicherheit, letzteres zur Gewährleistung der Ordnung. Allerdings gibt es in beiden Gesetzen Paragraphen, die Öffentliche Ordnung, begründete Ärgernisse, öffentlichen Anstand und unzumutbare Belästigungen betreffen - also ein Vokabular, das näher zu untersuchen sein wird.

 

Auch in Österreich werden im ↗ Strafrecht nur sexuell ausgerichtete Handlungen als Straftaten deklariert. Das Strafrecht kann also bei naturistischen Aktivitäten nicht zur Anwendung kommen.

 

Als drittes Rechtskonstrukt stellt auch das Eigentumsrecht in Österreich dem Eigentümer einer Liegenschaft weitgehende Verfügungsgewalt aus:

Alleineigentum schließt andere von der Nutzung und von Verfügungen über die Sache aus. Der Eigentümer entscheidet alleine darüber, wie er die Liegenschaft gebrauchen will.